Aktuell

Fördern

Die Gesellschaft für Bildekräfteforschung ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein. Er wurde 2003 gegründet und hat inzwischen mehr als 60 tätige Mitglieder, die sich aktiv für die Bildekräfteforschung einsetzen. Unterstützt werden sie von über 30 fördernden Mitgliedern.

Neben den Seminar- und Ausbildungsangeboten besteht die Arbeit der Gesellschaft vor allem in der Durchführung von Forschungsprojekten. Dabei ist auf vielen Gebieten noch Grundlagenarbeit zu leisten. Fördergelder dafür sind schwer bis gar nicht zu erhalten – die Gesellschaft ist deshalb dringend auf Spendengelder angewiesen. Einige der aktuell zu finanzierenden Projekte sind jeweils im Bildekräftebrief dargestellt.

Wir freuen uns über jede Spende, mit denen Sie die Arbeit der Gesellschaft im Allgemeinen oder ein bestimmtes Projekt unterstützen.

Durch regelmäßige Zuwendungen und Fördermitgliedschaften helfen Sie uns, die vielfältigen Aufgaben der Gesellschaft wahrzunehmen. Neben der Forschung sind das vor allem die Beantwortung von Anfragen und die Herausgabe von Informations- und Studienmaterialien.

Um den steigenden Anforderungen an eine öffentlichkeitswirksame Arbeit nachkommen zu können, hat die Gesellschaft im Herbst 2016 die Aktion »Bildekräfte – ins Leben bringen!« gestartet. Wir freuen uns über jeden, der diese Aktion unterstützen möchte!
Flyer »Bildekräfte – ins Leben bringen«

Für alle Fragen in Zusammenhang mit Projektförderungen, allgemeinen Spenden oder Fördermitgliedschaften steht Ihnen Bettina Beller in der Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

Spendenkonto:
Gesellschaft für Bildekräfteforschung
IBAN: DE31 4306 0967 7003 9939 00
BIC: GENODM1GLS (für Überweisungen aus Nicht-EU-Staaten)

Hier finden Sie unsere Satzung:
Satzung

Den Freistellungsbescheid können Sie hier einsehen:
Freistellungsbescheid

Bitte geben Sie für die Zusendung der Zuwendungsbescheinigung auf dem Überweisungsformular Ihre Adresse an oder teilen Sie uns diese per Email mit. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Bis zu einer Spendenhöhe von 200 € genügt auch das Überweisungsformular als Beleg für das Finanzamt. Erteilte jährliche Einzugsermächtungen (SEPA-Basis-Lastschrift) werden jeweils zum 5. Mai eingezogen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !